JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Hamm > Verkündungsdatum > 11 / 2008
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| Rechtsgebiete: | BGB, HGB |
| Schlagworte: | Allgemeine Geschäftsbedingung, Karenzentschädigung, Transparenz-Kontrolle, Unklarheitenregel, Wettbewerbsverbot |
| Leitsatz: | 1. Wettbewerbsverbote, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Arbeitsvertrages enthalten sind, unterliegen der Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. 2. Auch die Unklarheitenregel des § 305 c Abs. 2 BGB findet Anwendung. Deshalb kann die formularmäßig formulierte Zusage einer Karenzentschädigung, die auch als Zusage einer niedrigeren als der gesetzlichen Karenzentschädigung verstanden werden kann, zur Unverbindlichkeit des Wettbewerbsverbots führen. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 14 Sa 818/08 | |
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