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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht HammVerkündungsdatum09 / 2008 

Landesarbeitsgericht Hamm

Entscheidungen 09 / 2008



Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


LAG-HAMM – Urteil, 15 Sa 490/08 vom 11.09.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Eigenmächtige Urlaubsverlängerung als wichtiger Grund zur Kündigung
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 15 Sa 490/08



LAG-HAMM – Urteil, 15 Sa 742/08 vom 11.09.2008

Rechtsgebiete:BAT
Schlagworte:Fälligkeit eines Schadensersatzanspruchs, Geltendmachung innerhalb tariflicher Ausschlussfristen
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 15 Sa 742/08

LAG-HAMM – Urteil, 11 Sa 422/08 vom 04.09.2008

Rechtsgebiete:EingliederungsG Versorgungsämter NW
Schlagworte:Versorgungsämter NW, Zuordnung nach dem EingliederungsG Versorgungsämter NW
Leitsatz:Erfolglos gebliebene Klage eines bisher bei dem Versorgungsamt G1 tätigen Angestellten gegen seine Zuordnung zum Landschaftsverband W2- L3 in M1 nach dem EingliederungsG Versorgungsämter NW.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 11 Sa 422/08

LAG-HAMM – Urteil, 4 Sa 438/08 vom 02.09.2008

Rechtsgebiete:BetrAVG, BGB
Schlagworte:Betriebliche Altersversorgung, Anpassung, Ein-Prozent-Anpassung, Übergangsvorschrift, Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung, Umdeutung einer Betriebsvereinbarung
Leitsatz:1. § 30 c Abs. 1 BetrAVG steht einer Betriebsvereinbarung entgegen, mit der die Anpassungsregelung des § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG für Versorgungszusagen eingeführt werden soll, die vor dem 01.01.1999 erteilt wurden. Dabei ist nicht danach zu unterscheiden, ob an diesem Stichtag bereits laufende Leistungen durch den Arbeitgeber erbracht werden.

2. Erschöpft sich der materielle Regelungsgehalt einer derartigen Betriebsvereinbarung in der Einführung einer Anpassungsregelung nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG unter gleichzeitiger Ablösung einer von § 16 Abs. 1 BetrAVG abweichenden, für die betroffenen Rentenempfänger günstigeren Anpassungsregelung, kann diese Betriebsvereinbarung nicht mit dem Inhalt teilweise aufrecht erhalten werden, dass die bisher geltende Anpassungsregelung ersetzt wird durch die gesetzliche Anpassungsvorschrift des § 16 Abs. 1 BetrAVG.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 4 Sa 438/08


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