JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Hamm > Verkündungsdatum > 08 / 2008
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Mitbestimmung des Betriebsrats, Betriebsänderung, geplante Betriebsänderung, Anspruch auf Einschaltung eines Rechtsanwalts als Sachverständigen |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 21/08 | |
| Rechtsgebiete: | GenG, ArbGG |
| Schlagworte: | Sozialplanabfindung, Angebot eines gleichwertigen Arbeitsplatzes |
| Leitsatz: | Sieht ein Sozialplan die Zahlung einer Abfindung u.a. für den Fall vor, dass der Arbeitnehmer nach Wegfall der bisherigen Tätigkeit künftig eine geringerwertige Tätigkeit übernimmt, sodann innerhalb eines Überlegungszeitraums seine Entscheidung revidiert und durch Eigenkündigung ausscheidet, so sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer nach Übernahme einer neuen Tätigkeit eine Eigenkündigung mit der Begründung ausspricht, die ihm tatsächlich zugewiesenen Tätigkeiten entsprächen nicht den Anforderungsmerkmalen der neugefassten Stellenbeschreibung. Der nach dem Sozialplan erforderliche Vergleich von früher ausgeübter und neuer Tätigkeit betrifft die maßgeblichen Arbeitsvertragsbedingungen. Sind diese als gleichwertig anzusehen, rechtfertigt die angeblich vertragswidrige unterwertige Beschäftigung keinen Sozialplananspruch. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 1585/07 | |
| Rechtsgebiete: | AGG |
| Schlagworte: | Benachteiligung wegen des Alters durch eine Höchstaltersgrenze für die Einstellung in ein Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes |
| Leitsatz: | 1. Der öffentliche Arbeitgeber schuldet eine Entschädigung nach § 15 Abs.2 AGG, wenn er eine Arbeitsstelle im allgemeinen Vollzugsdienst für einen Bewerberkreis "20 - 25 Jahre alt" ausschreibt und einen 28jährigen Bewerber zurückweist, weil man aufgrund der geplanten späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis an die in der Stellenausschreibung genannte Altersgrenze gebunden sei. 2. Die Benachteiligung des Bewerbers wegen seines Alters ist nicht nach § 10 Satz 3 Nr.3 AGG aus den Erwägungen zulässig, mit denen die Höchstaltersgrenze für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis gerechtfertigt wird (Notwendigkeit einer angemessenen Beschäftigungszeit vor dem Eintritt in den Ruhestand mit Bezug der beamtenrechtlichen Versorgung): a) Nach der Stellenausschreibung soll ein Arbeitsverhältnis und kein Beamtenverhältnis begründet werden. Das Arbeitsverhältnis eröffnet keinen Zugang zu einer beamtenrechtlichen Versorgung. b) Die Absicht, der Begründung eines Arbeitsverhältnisses zu einem späteren Zeitpunkt (bei positiver Entwicklung) eine Übernahme in das Beamtenverhältnis folgen zu lassen, führt nicht dazu, dass die Ungleichbehandlung des Bewerbers objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel i.S.v. § 10 AGG gerechtfertigt ist. Ein vorgeschaltetes Arbeitsverhältnis ist laufbahnrechtlich nicht Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst als Justizvollzugsobersekretäranwärter (Beamter auf Widerruf). |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 11 Sa 284/08 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Rechtsverfolgungskosten, Kosten, Erstattung, Rechtsanwalt |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 13 TaBV 72/08 | |
"Landesarbeitsgericht Hamm - Entscheidungen 08 / 2008 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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