JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Hamm > Verkündungsdatum > 07 / 2008
Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | SGB IX, BGB |
| Schlagworte: | Die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bezogen auf einen Zeitpunkt vor Ausspruch der streitbefangenen Kündigung hat die Unwirksamkeit dieser Kündigung zur Folge, wenn die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes nicht gegeben ist. Ein sogenanntes Negativattest hat nur dann die Wirkung einer an sich erforderlichen Zustimmung, wenn es vor Ausspruch der Kündigung vorliegt. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 15 Sa 2027/06 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG |
| Schlagworte: | Rechtsweg: Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 b) ArbGG eröffnet, wenn der gekündigte Geschäftsführer den Bestand eines nach der Niederlegung seines Amtes begründeten Arbeitsverhältnisses feststellen lassen will |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 2 Ta 232/08 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, AGG |
| Leitsatz: | Ändert der Unternehmer das Anforderungsprofil einer Tätigkeit in der Weise, dass die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift verlangt wird, und ist ein seit langem beschäftigter Arbeitnehmer ausländischer Herkunft nicht in der Lage, die deutsche Sprache so zu erlernen, dass er Arbeitsanweisungen lesen kann, so liegt eine mittelbare Diskriminierung des Arbeitnehmers vor, wenn die Arbeit so organisiert werden kann, dass die schriftliche Sprachbeherrschung nicht erforderlich ist. Die unternehmerische Entscheidung ist wegen Verstoßes gegen § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG unwirksam. Eine hierauf gestützte betriebsbedingte Kündigung erweist sich als sozialwidrig. Dem steht § 2 Abs. 4 AGG nicht entgegen. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 16 Sa 544/08 | |
| Rechtsgebiete: | SGB IX |
| Schlagworte: | Erhalt des Sonderkündigungsschutzes nach dem SGB IX durch Mitteilung der festgestellten Schwerbehinderung durch den Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber innerhalb bestimmter Fristen |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 15 Sa 340/08 | |