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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht HammVerkündungsdatum10 / 2006 

Landesarbeitsgericht Hamm

Entscheidungen 10 / 2006



Insgesamt sind 37 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-HAMM – Urteil, 9 (1) Sa 1243/06 vom 31.10.2006

Rechtsgebiete:MuSchG, BGB
Schlagworte:Arbeitsentgelt während eines ärztlich angeordneten Beschäftigungsverbotes, Annahmeverzug des Arbeitgebers
Leitsatz:Enthält der Arbeitsvertrag eine Regelung zur wöchentlichen Arbeitszeit, wonach diese im Durchschnitt eines halben Jahres zu erbringen ist, so ist die vereinbarte Arbeitszeit auch für die Berechnung des Mutterschutzlohnes für die Dauer eines ärztlich angeordneten Beschäftigungsverbotes maßgeblich. Auf den Durchschnitt der letzten 13 abgerechneten Wochen gem. § 11 Abs. 1, S. 1 MuSchG kommt es dann nicht an, wenn der Umfang des Arbeitseinsatzes allein vom Arbeitgeber gesteuert wurde.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 9 (1) Sa 1243/06



LAG-HAMM – Urteil, 19 Sa 1119/06 vom 31.10.2006

Rechtsgebiete:TzBfG, BGB
Schlagworte:Befristeter Arbeitsvertrag, Probezeit, Kündigung während der Verlängerung
Leitsatz:Wird in einem befristeten Arbeitsvertrag eine Probezeit mit Kündigungsmöglichkeit vereinbart, die länger ist als die vorgesehene Vertragsdauer, so gilt die Probezeitvereinbarung auch im Verlängerungszeitraum nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 19 Sa 1119/06

LAG-HAMM – Beschluss, 13 Ta 656/06 vom 30.10.2006

Rechtsgebiete:RVG, ArbG
Schlagworte:Einigungsstelle, offensichtliche Unzuständigkeit, Person, Vorsitzender, Anzahl, Beisitzer, Gegenstandswert, Beschlussverfahren
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 13 Ta 656/06

LAG-HAMM – Urteil, 8 (11) Sa 432/05 vom 30.10.2006

Rechtsgebiete:KSchG, ZPO
Schlagworte:Kündigung, personenbedingte Gründe, Krankheit, Fehlzeiten, Negativprognose, wirksames Bestreiten
Leitsatz:Trägt der Arbeitgeber zur Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung im Einzelnen die Fehlzeiten des Arbeitnehmers der Vergangenheit vor, so hat sich der Arbeitnehmer hierzu zwar gemäß § 138 ZPO vollständig hinsichtlich der ihm bekannten Krankheitsursachen zu erklären. Sind ihm die maßgeblichen Diagnosen nicht bekannt, kann er statt dessen auch auf eine vom Gericht einzuholende Auskunft bei den behandelnden und von der gesetzlichen Schweigepflicht befreiten Ärzten verweisen. Demgegenüber kann - entgegen verbreiteter Auffassung - aus der prozessualen Erklärungspflicht nicht die weitergehende Anforderung hergeleitet werden, der Arbeitnehmer müsse zu einem wirksamen Bestreiten vortragen, die behandelnden Ärzte hätten ihm gegenüber eine Besserung des Gesundheitszustandes bestätigt. Weder hält sich das Erfordernis "fachkundig gestützten Bestreitens" im Rahmen anerkannter Fälle einer prozessualen Erkundigungspflicht, noch kann dem Arbeitnehmer das Recht abgeschnitten werden, unabhängig von der Beurteilung der behandelnden Ärzte die behauptete Negativprognose zu bestreiten. Vielmehr ist es in einem solchen Fall eine Frage der Beweiswürdigung, ob allein auf der Grundlage der unstreitigen Hilfstatsachen (Fehlzeiten, Diagnosen und ärztlichen Aussagen zum Behandlungsstand) die behauptete und wirksam bestrittene negative Zukunftsprognose als bewiesen erachtet werden kann oder ob es der Einholung eines Sachverständigengutachtens bedarf.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 (11) Sa 432/05


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