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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht HammVerkündungsdatum03 / 2006 

Landesarbeitsgericht Hamm

Entscheidungen 03 / 2006



Insgesamt sind 39 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 1992/04 vom 30.03.2006

Rechtsgebiete:BGB, SGB IX, ArbZG
Schlagworte:Schwerbehinderung, Mehrarbeit, Rufbereitschaft, Dienstplan, billiges Ermessen
Leitsatz:1. Nicht die Rufbereitschaft als solche, wohl aber die während der Rufbereitschaft geleistete Arbeit ist bei der Berechnung der gesetzlichen Arbeitszeit zu berücksichtigen.

2. Da der schwerbehinderte Arbeitnehmer nach § 124 SGB IX zur Mehrarbeit nicht verpflichtet ist und als Mehrarbeit die Überschreitung der gesetzlichen Arbeitszeit von 8 Stunden/Tag zählt (BAG AP § 124 SGB IX Nr. 1), überschreitet eine Einteilung des Schwerbehinderten zur Rufbereitschaft im Anschluss an die dienstplanmäßig zu leistende Arbeitszeit von 7 Std. 42 Min. die Grenzen billigen Ermessens, sofern die bis zum Erreichen der gesetzlichen Arbeitszeit verbleibenden Minuten keine sinnvolle Arbeitsleistung ergeben.

3. Die betriebliche Notwendigkeit zur Anordnung regelmäßiger Rufbereitschaft in einem Dialysezentrum erfüllt für sich genommen nicht die Voraussetzungen des § 14 ArbZG zur Durchbrechung der gesetzlichen Arbeitszeit in ,,außergewöhnlichen Fällen''.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 1992/04



LAG-HAMM – Urteil, 2 Sa 1571/05 vom 29.03.2006

Rechtsgebiete:InsO, BGB, SGB III
Schlagworte:Eigenkündigung des Arbeitnehmers vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Leitsatz:1. Gerät der Arbeitgeber vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in erheblichem Umfang (hier drei Monate) mit der Zahlung der fälligen Löhne in Rückstand, kann darin ein Auflösungsverschulden mit dem Gewicht eines wichtigen Grundes gemäß § 628 Abs. 2 BGB liegen. Eine vorherige Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie wegen Zahlungsunfähigkeit nicht erfolgversprechend gewesen wäre. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Insolvenzgeld gemäß § 183 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III entlastet den Arbeitgeber nicht.

2. Der gemäß § 628 Abs. 2 BGB zu ersetzende Schaden ist der Verdienstausfall bis zum fiktiven Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, alsbaldiger Insolvenzeröffnung und Stilllegung des Betriebes beinhaltet der Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers nicht kumulativ eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 KSchG.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 2 Sa 1571/05

LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 2104/05 vom 29.03.2006

Rechtsgebiete:KSchG, BetrVG, SGB IX
Schlagworte:krankheitsbedingte Kündigung, langandauernde Erkrankung, völlige Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen leidensgerechten Arbeitsplatz, Nichtdurchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements, Anhörung des Betriebsrates vor Ausspruch der Kündigung
Leitsatz:Die Nichtdurchführung des betriebliches Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX führt nicht zur Unwirksamkeit der krankheitsbedingten Kündigung eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers, wenn feststeht, dass die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit eines Arbeitnehmers völlig ungewiss ist und eine Versetzungsmöglichkeit auf einen anderen leidensgerechten Arbeitsplatz nicht besteht.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 2104/05

LAG-HAMM – Beschluss, 13 TaBV 26/06 vom 29.03.2006

Rechtsgebiete:BetrVG, WO 2001
Schlagworte:Einstweilige Verfügung, Wahl, Betriebsrat, Wahlvorstand, Herausgabe, Unterlagen, Wählerliste, Betrieb, Begriff, gemeinsamer Betrieb, Unternehmen
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe von Unterlagen zur Erstellung der Wählerliste bei einem Streit um den Betriebsbegriff.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 13 TaBV 26/06


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