JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Hamm > Verkündungsdatum > 08 / 2005
Insgesamt sind 25 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 25 bis 28:
| Rechtsgebiete: | RVG, BetrVG, GKG |
| Schlagworte: | Gegenstandswert, Streitwert, Bemessung, Mitbestimmungsrecht, Betriebsrat, Zahlung, Zulage, reformatio in peius, Verbot, Beschwerde, Beschwerdeverfahren |
| Leitsatz: | Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit ist in Streitigkeiten um das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Gewährung von Zulagen anhand der in § 9 BetrVG festgelegten Staffel zu bemessen. Für den Grundfall von bis zu 20 betroffenen Arbeitnehmern sind 4.000,00 ¤ in Ansatz zu bringen und für jede weitere der in § 9 BetrVG vorgesehenen Stufungen zusätzlich 4.000,00 ¤. Im Beschwerdeverfahren nach § 33 RVG gilt das Verbot der reformatio in peius. |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 13 TaBV 17/05 | |
"Landesarbeitsgericht Hamm - Entscheidungen 08 / 2005 - Seite 7" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum