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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht HammVerkündungsdatum03 / 2005 

Landesarbeitsgericht Hamm

Entscheidungen 03 / 2005



Insgesamt sind 18 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-HAMM – Beschluss, 4 Ta 705/04 vom 23.03.2005

Rechtsgebiete:ZPO, BSHG
Schlagworte:Zumutbarer Einsatz von 10 % einer Kündigungsabfindung - Unbeachtlichkeit der Verschleierung von Arbeitsentgelt
Leitsatz:1. Wenn das gesetzliche Schonvermögen durch die gezahlte Abfindung überschritten wird, hat der PKH-Empfänger sich im Kosteninteresse grundsätzlich mit einem Betrag in Höhe von 10% seiner Kündigungsabfindung an den Kosten der Prozessführung bestreiten. Weder Gegenforderungen des Arbeitgebers noch die bei höheren Abfindungen abzuführenden Steuern, die den Auszahlungsbetrag tatsächlich verringern, ermäßigen den für die Prozesskostenhilfe einzusetzenden Betrag von 10% des Nennwertes der Abfindung.

2. Dass es sich vorliegend möglicherweise nicht um eine echte Abfindung, sondern (teilweise) um verschleiertes Arbeitseinkommen handelt, ist für die Frage der Einsetzung eines Teils der Vergleichssumme unbeachtlich. Es kommt allein darauf an, ob der vom Arbeitgeber zu zahlende Betrag als Abfindung oder als Lohn deklariert ist. Falls die Parteien hier eine echte Lohnzahlung verschleiert haben sollten, führt dies nicht dazu, dass der PKH-Empfänger neben der (möglicherweise) ersparten Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben auch noch bei der Prozesskostenhilfe zu begünstigen wäre.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 4 Ta 705/04



LAG-HAMM – Urteil, 10 Sa 482/04 vom 18.03.2005

Rechtsgebiete:SGB VII
Schlagworte:Haftung des Arbeitgebers bei BerufskrankheitHaftungsausschlussUmfang des Vorsatzes, Erstreckung auf Schadenseintritt und -folgen
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 10 Sa 482/04

LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 1412/04 vom 17.03.2005

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Kündigung, Alkoholerkrankung, fehlende Therapiebereitschaft, mangelnde Eignung, Selbstgefährdung
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 1412/04

LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 51/05 vom 17.03.2005

Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG, GG, BetrVG
Schlagworte:einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren Unterlassung eines Informationsstandes einer Koalition während einer Betriebsversammlung - Hausrecht des Arbeitgebers
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 51/05


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