JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Hamm > Verkündungsdatum > 11 / 2004
Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:
| Rechtsgebiete: | KSchG, BetrVG |
| Leitsatz: | 1. Die zur Fassung des § 1 III KSchG in der Zeit vom 01.10.1996 bis 31.12.1998 ergangene Rechtsprechung kann auf die seit dem 01.01.2004 geltende Fassung dieser Vorschrift übertragen werden. 2. Hat der Arbeitgeber den Betriebsrat im Rahmen der Anhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG nicht darüber unterrichtet, dass er sozial weniger schutzwürdige Arbeitnehmer nicht für vergleichbar hält, so ist er dennoch im Kündigungsschutzprozess nicht gehindert, sich auf die Tatsachen zu berufen, die aus seiner Sicht einer Vergleichbarkeit entgegenstehen. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 16 Sa 184/04 | |
| Rechtsgebiete: | SGB IX, BGB |
| Schlagworte: | Kündigung, Schwerbehinderung, Anerkennungsantrag, Zustimmung des Integrationsamts, fehlerhafter Zustimmungsbescheid, Bestandskraft, Zweiwochenfrist, Treu und Glauben |
| Leitsatz: | 1. Hat das Integrationsamt die Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, welcher seine Anerkennung als Schwerbehinderter betreibt, trotz Versäumung der Zweiwochenfrist des § 91 Abs. 2 SGB IX erteilt, so ist dieser Mangel - von der Nichtigkeit des Bescheides abgesehen - nicht von den Arbeitsgerichten, sondern allein im Widerrufs- und Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten geltend zu machen. Die Anwendung des § 626 Abs. 2 BGB wird insoweit von den Regeln des § 91 Abs. 2 und Abs. 5 SGB IX verdrängt (BAG AP Nr. 45 zu § 626 BGB Ausschlussfrist). 2. Diese "Verdrängungswirkung" bleibt auch dann erhalten, wenn der Arbeitnehmer nach Ausspruch der Kündigung seinen Anerkennungsantrag und die verwaltungsgerichtliche Klage gegen den Zustimmungsbescheid des Integrationsamtes zurücknimmt. Im Übrigen kann der Arbeitnehmer, der durch die Geltendmachung des Schwerbehindertenschutzes eine entsprechende Herauszögerung der Kündigung bewirkt hat, sich nach Treu und Glauben nachträglich nicht darauf berufen, die Regeln des § 91 SGB IX seien gar nicht anwendbar. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 292/04 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, GVG, ZPO |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 2 Ta 551/04 | |
"Landesarbeitsgericht Hamm - Entscheidungen 11 / 2004 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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