JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Hamm > Verkündungsdatum > 05 / 2004
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| Rechtsgebiete: | BGB, ArbGG, ZPO, KSchG, EGBGB, AGBG |
| Schlagworte: | AGB-Kontrolle - Widerruf übertariflicher Leistungen - geltungserhaltende Reduktion |
| Leitsatz: | 1. Eine formularmäßig im Arbeitsvertrag verwendete Klausel, mit der sich der Arbeitgeber den jederzeitigen unbeschränkten Widerruf übertariflicher Lohnbestandteile und anderer Leistungen vorbehält, ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und § 308 Nr. 4 BGB unwirksam. 2. Eine geltungserhaltende Reduktion der Klausel entgegen § 306 Abs. 2 BGB dahingehend, dass ein Widerruf aus sachlichen Gründen im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 28. Mai 1997 - 5 AZR 125/96 = AP Nr. 36 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag) möglich ist, ist unzulässig. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 19 Sa 2132/03 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, ArbGG |
| Schlagworte: | einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren Freistellungsanspruch zum Besuch einer SchulungsveranstaltungKostenvorschuss |
| Leitsatz: | Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber regelmäßig nicht im Wege der einstweiligen Verfügung die Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes zur Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, deren Erforderlichkeit zwischen den Beteiligten streitig ist, verlangen, weil das Betriebsratsmitglied einer Zustimmung oder Freistellungserklärung des Arbeitgebers zur Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung nicht bedarf (im Anschluss an: LAG Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.1995 - LAGE BetrVG 1972 § 37 Nr. 44; LAG Köln, Beschluss vom 22.11.2003 - DB 2004, 551; Abweichung von: LAG Hamm, Beschluss vom 23.11.1972 - DB 1972, 2489). |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 41/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, TzBfG |
| Schlagworte: | Vertragsstrafe, allgemeine Geschäftsbedingung, Höhe der Vertragsstrafe, befristeter Arbeitsvertrag, Kündigungsfrist |
| Leitsatz: | Trotz einzuhaltender 4-wöchiger Kündigungsfrist ist die bei vorzeitiger vertragswidriger Beendigung versprochene Vertragsstrafe i. H. eines Monatsentgelts unangemessen hoch, sobald in das Monatseinkommen eine Aufwandsentschädigung bis zu 40 % des Gesamteinkommens eingerechnet ist (Auslandsaufenthalt). |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 7 Sa 85/04 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG |
| Schlagworte: | Kündigung, Krankheit, Betriebsablaufstörungen |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 (2) Sa 1615/03 | |
"Landesarbeitsgericht Hamm - Entscheidungen 05 / 2004 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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