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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht HammVerkündungsdatum05 / 2004 

Landesarbeitsgericht Hamm

Entscheidungen 05 / 2004



Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


LAG-HAMM – Urteil, 19 Sa 2132/03 vom 11.05.2004

Rechtsgebiete:BGB, ArbGG, ZPO, KSchG, EGBGB, AGBG
Schlagworte:AGB-Kontrolle - Widerruf übertariflicher Leistungen - geltungserhaltende Reduktion
Leitsatz:1. Eine formularmäßig im Arbeitsvertrag verwendete Klausel, mit der sich der Arbeitgeber den jederzeitigen unbeschränkten Widerruf übertariflicher Lohnbestandteile und anderer Leistungen vorbehält, ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und § 308 Nr. 4 BGB unwirksam.

2. Eine geltungserhaltende Reduktion der Klausel entgegen § 306 Abs. 2 BGB dahingehend, dass ein Widerruf aus sachlichen Gründen im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 28. Mai 1997 - 5 AZR 125/96 = AP Nr. 36 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag) möglich ist, ist unzulässig.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 19 Sa 2132/03



LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 41/04 vom 10.05.2004

Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG
Schlagworte:einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren Freistellungsanspruch zum Besuch einer SchulungsveranstaltungKostenvorschuss
Leitsatz:Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber regelmäßig nicht im Wege der einstweiligen Verfügung die Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes zur Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, deren Erforderlichkeit zwischen den Beteiligten streitig ist, verlangen, weil das Betriebsratsmitglied einer Zustimmung oder Freistellungserklärung des Arbeitgebers zur Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung nicht bedarf (im Anschluss an: LAG Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.1995 - LAGE BetrVG 1972 § 37 Nr. 44; LAG Köln, Beschluss vom 22.11.2003 - DB 2004, 551; Abweichung von: LAG Hamm, Beschluss vom 23.11.1972 - DB 1972, 2489).
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 41/04

LAG-HAMM – Urteil, 7 Sa 85/04 vom 07.05.2004

Rechtsgebiete:BGB, TzBfG
Schlagworte:Vertragsstrafe, allgemeine Geschäftsbedingung, Höhe der Vertragsstrafe, befristeter Arbeitsvertrag, Kündigungsfrist
Leitsatz:Trotz einzuhaltender 4-wöchiger Kündigungsfrist ist die bei vorzeitiger vertragswidriger Beendigung versprochene Vertragsstrafe i. H. eines Monatsentgelts unangemessen hoch, sobald in das Monatseinkommen eine Aufwandsentschädigung bis zu 40 % des Gesamteinkommens eingerechnet ist (Auslandsaufenthalt).
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 7 Sa 85/04

LAG-HAMM – Urteil, 8 (2) Sa 1615/03 vom 06.05.2004

Rechtsgebiete:ArbGG
Schlagworte:Kündigung, Krankheit, Betriebsablaufstörungen
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 (2) Sa 1615/03


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