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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht HammVerkündungsdatum12 / 2003 

Landesarbeitsgericht Hamm

Entscheidungen 12 / 2003



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


LAG-HAMM – Urteil, 7 Sa 1083/03 vom 05.12.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Arbeitsverhältnis, unternehmerisches Risiko, Abschlagszahlung, Vorschussleistung, Kontokorrentverhältnis, erfolgsabhängige Vergütung, Verjährung
Leitsatz:Leistet der Arbeitgeber auf eine erfolgsabhängige Vergütung Abschlagszahlungen oder Vorschüsse, so unterliegt sein Anspruch auf Rückgewähr der nicht verdienten Vergütung der kurzen Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Ziffer 8/9 BGB a. F..

Die Grundsätze des Kontokorrentverhältnisses finden keine Anwendung auf die vom Ergebnis des Geschäftsjahres abhängige erfolgsabhängige Vergütung.

Verpflichtet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, im Rahmen der erfolgsabhängigen Vergütung auch Verluste zu tragen die dadurch entstehen, dass vom Arbeitgeber veranlasste Personal- und Sachkosten nicht verdient werden, so ist diese Entgeltvereinbarung wegen des Verstoßes gegen die guten Sitten rechtsunwirksam.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 7 Sa 1083/03



LAG-HAMM – Urteil, 4 Sa 900/03 vom 04.12.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Übergabe einer Kündigung in Kopie statt im Original
Leitsatz:1. Eine Kündigungserklärung nach § 623 BGB muß nicht nur in der vorgeschriebenen Form "erstellt", sondern im allgemeinen auch in dieser Form "zugegangen" sein. Es reicht deshalb nicht aus, daß das Schriftstück dem Adressaten nur zum Durchlesen überlassen wird. Die bloße (Möglichkeit der) Kenntnisnahme des Inhalts genügt nicht, vielmehr muß der Adressat die (alleinige) Verfügungsgewalt über das Schriftstück erlangt haben.

2. Für die gewillkürte Schriftform im Sinne des § 127 BGB ist anerkannt, daß diese unter besonderen Umständen auch durch Aushändigung einer unbeglaubigten Fotokopie der ordnungsgemäß unterzeichneten Originalurkunde gewahrt werden kann, wenn dem Empfänger in Anwesenheit des Erklärenden (oder dessen Vertreters) eine Fotokopie der Erklärung übergeben wird und eine sofortige Einsicht in das unterschriebene Original möglich ist (BAG v. 20.08.1998 - 2 AZR 603/97, AP Nr. 5 zu § 127 BGB).

3. Diese Grundsätze lassen sich auf den Fall der gesetzlichen Schriftform nach § 126 Abs. 1 BGB übertragen, wenn dem Arbeitnehmer versehentlich das Original des Kündigungsschreibens zur Empfangsbestätigung vorgelegt und ihm nach Unterzeichnung eine Fotokopie zum Verbleib ausgehändigt wird. Der Arbeitnehmer kann sich in einem solchen Fall sofort an Ort und Stelle davon überzeugen, daß die Fotokopie mit dem Original übereinstimmt. Die Übergabe der Fotokopie steht bei einer solchen Fallgestaltung, was den Schutz des Empfängers anbelangt, dem Original gleich.

4. Der Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung, der nach heutigem Verständnis zusammen mit dem Vergütungsanspruch eine Einheit bildet und in der Bündelung dieser Berechtigungen den Hauptanspruch des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis im Sinne des § 611 BGB ausmacht (LAG Hamm v. 05.05.1983 - 8 Sa 255/83, EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 52), kann - wenn die Wirksamkeit der Kündigung festgestellt wird - nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 4 Sa 900/03

LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 567/03 vom 03.12.2003

Rechtsgebiete:EFZG
Schlagworte:Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel, Auslegung eines Vergleichs, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Leitsatz:Die Behandlungsbescheinigung einer Klinik erfüllt nicht die Anforderungen, die an eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG zu stellen sind.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 567/03

LAG-HAMM – Urteil, 19 Sa 567/03 vom 03.12.2003

Rechtsgebiete:EFZG
Schlagworte:Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel, Auslegung eines Vergleichs, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Leitsatz:Die Behandlungsbescheinigung einer Klinik erfüllt nicht die Anforderungen, die an eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG zu stellen sind.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 19 Sa 567/03


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