JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Hamm > Verkündungsdatum > 10 / 2003
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| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung bzw. Versetzung bei Änderung der Arbeitszeit |
| Leitsatz: | Die bloße Änderung der Arbeitszeit eines teilzeitbeschäftigten Mitarbeiters stellt - ohne weitere Änderungen des Arbeitsbereichs - keine mitbestimmungspflichtige Einstellung oder Versetzung im Sinne des § 99 Abs. 1 BetrVG dar. |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 104/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Zur Formbedürftigkeit (§ 623 BGB) einer Vereinbarung über Klageverzicht und Abfindungszahlung im Anschluss an eine formwirksame arbeitgeberseitige Kündigung bei anschließendem Streit um die Wirksamkeit der Kündigung: hier verneint 2. Kein Widerrufsrecht nach §§ 312, 355 BGB bei einer solchen Vereinbarung |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 11 Sa 515/03 | |
"Landesarbeitsgericht Hamm - Entscheidungen 10 / 2003 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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