JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Hamm > Verkündungsdatum > 05 / 2003
Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Neuer Antrag auf PKH-Bewilligung nach Aufhebung der bewilligten Prozesskostenhilfe gemäß § 124 Nr. 4 ZPO, Zeitpunkt der Prüfung der Erfolgsaussichten, Verschlechterung der Erfolgsaussichten durch ein zwischenzeitlich erstelltes Gutachten |
| Leitsatz: | Grundsätzlich darf nach der Aufhebung der PKH-Bewilligung nach § 124 Nr. 4 ZPO die hiervon betroffene Partei für dieselbe Instanz nicht erneut Prozesskostenhilfe beantragen. Nur ausnahmsweise, wenn sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei wesentlich verschlechtern, kann sie erneut Prozesskostenhilfe beantragen. Allerdings können die Wirkungen der Neubewilligung frühestens zum Zeitpunkt des Eingangs des vollständigen Neuantrags eintreten. |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 18 Ta 240/03 | |
| Rechtsgebiete: | GVG, KSchG, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Hat die Partei im Rechtswegbestimmungsverfahren des § 17 a GVG erklärt, sie stütze ihr Klagebegehren (festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die angegriffene Kündigung nicht beendet worden ist und hiervon abhängige Zahlungsansprüche) ausschließlich auf arbeitsrechtliche Grundlagen und stelle dementsprechend auch keinen hilfsweisen Verweisungsantrag, und wird hierauf der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen als "sic-non"-Fall für zulässig erklärt, so erscheint zweifelhaft, ob sie nachfolgend - im Widerspruch zu ihrer vorangehenden Erklärung - im durchgeführten Hauptsacheverfahren die Klage mit dem Ziel erweitern kann, hilfsweise nunmehr auch nicht-arbeitsrechtlich gestützte Ansprüche in den Rechtsstreit einzuführen und insoweit die Verweisung an die ordentliche Gerichtsbarkeit zu erreichen. 2. Jedenfalls im zweiten Rechtszuge fehlt es an der erforderlichen Sachdienlichkeit der Klageänderung, wenn hiermit ein vollständiger Austausch des Prozessstoffs verbunden ist. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 1520/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Betriebsübergang, Lager |
| Leitsatz: | Auch ohne Übernahme des Personals stellt die Fortführung eines Gefahrstofflagers einen Betriebsübergang dar, wenn die eingelagerte Ware weiterhin vorhanden ist und die Arbeitsorganisation im Wesentlichen unverändert genutzt wird. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 1259/02 | |
"Landesarbeitsgericht Hamm - Entscheidungen 05 / 2003 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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