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Landesarbeitsgericht Hamm
Entscheidungen 05 / 2003
Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
LAG-HAMM – Urteil, 12 Sa 326/03 vom 28.05.2003
| Rechtsgebiete: | BAT |
| Leitsatz: | Der Sachgrund der - mittelbaren - Vertretung ist nicht gegeben, wenn es dem Arbeitgeber im Wege des Direktionsrechts nicht möglich ist, den vertretenen Arbeitnehmer mit den Aufgaben der Vertretungskraft zu betrauen. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 12 Sa 326/03 |
LAG-HAMM – Urteil, 16 Sa 1455/02 vom 26.05.2003
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Leitsatz: | 1. Die Betriebsparteien können im Rahmen einer Betriebsvereinbarung nach § 87 Abs. 1 Ziffer 2 BetrVG die konkrete Änderung des Schichtsystems für eine Gruppe von Arbeitnehmern davon abhängig machen, dass eine Ankündigungsfrist gegenüber dem Betriebsrat und den betroffenen Arbeitnehmern beachtet wird.
2. Das Bestreben des Arbeitgebers, eine Gruppe von Arbeitnehmern mit den anderen Arbeitnehmern gleich zu behandeln, stellt im Rahmen des Direktionsrechts einen sachlichen Grund für eine einseitige Maßnahme dar. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 16 Sa 1455/02 |
LAG-HAMM – Urteil, 16 Sa 1317/02 vom 26.05.2003
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Betriebsübergang eines Gefahrstofflagers - Teilbetriebsübergang |
| Leitsatz: | Auch ohne Übernahme des Personals stellt die Fortführung eines Gefahrstofflagers einen Betriebsübergang dar, wenn die eingelagerte Ware weiterhin vorhanden ist und die Arbeitsorganisation im Wesentlichen unverändert genutzt wird. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 16 Sa 1317/02 |
LAG-HAMM – Beschluss, 18 Ta 49/03 vom 26.05.2003
| Rechtsgebiete: | ZPO, RPflG, ArbGG, BGB |
| Schlagworte: | Ratenrückstand, Aufhebungsbeschluss, Verschulden, Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, Auslegung des Hinweises auf die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse als Abänderungsantrag nach § 120 Abs. 4 ZPO |
| Leitsatz: | Eine Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen Rückstands mit der Ratenzahlung ist unzulässig, wenn die festgesetzten Raten der Leistungsfähigkeit der Partei nicht mehr entsprechen. Da die Bewilligungsentscheidung bei einer Verschlechterung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse rückwirkend auf den Zeitpunkt geändert werden kann, zu dem die Verschlechterung eingetreten ist, kommt eine Aufhebung nach § 124 Nr. 4 ZPO wegen in diesen Zeitraum fallender rückständiger Beträge nicht in Betracht. |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 18 Ta 49/03 |
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