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Landesarbeitsgericht Hamm
Entscheidungen 03 / 2003
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
LAG-HAMM – Urteil, 4 Sa 189/02 vom 27.03.2003
| Rechtsgebiete: | BGB, InsO |
| Schlagworte: | Wiedereinstellungsanspruch bei Betriebsveräußerung in der Insolvenz |
| Leitsatz: | 1. Der Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz ist zeitlich begrenzt. Seine Voraussetzungen müssen innerhalb der Höchstfrist des § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO entstanden sein und der Arbeitnehmer muß ihn innerhalb von einen Monat (§ 613a Abs. 6 Satz 1 BGB n.F. analog) nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen gegenüber dem Betriebserwerber geltend machen.
2. In Fällen, in denen die Betriebstätigkeit nach der ursprünglichen Absicht des Insolvenzverwalters zum Ende der Höchstfrist des § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO für die Kündigung der Belegschaft der Insolvenzschuldnerin eingestellt und "nahtlos" von einem Betriebserwerber fortgeführt wird, kann dieser sich nicht darauf berufen, er habe die Leitungsmacht über den Betrieb der Insolvenzschuldnerin erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses übernommen. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 4 Sa 189/02 |
LAG-HAMM – Urteil, 18 (5) Sa 958/02 vom 26.03.2003
| Rechtsgebiete: | BGB, GRA Groß- und Außenhandel |
| Schlagworte: | Eingruppierung, Groß- und Außenhandel, Lagerarbeiterin, Warenbereichsleiterin, überwiegend verrichtete Tätigkeit, Versetzung |
| Leitsatz: | Bei der Erfüllung eines konkreten tariflichen Tätigkeitsbeispiels sind auch die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale einer Lohngruppe als erfüllt anzusehen. Auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale muss wieder dann zurückgegriffen werden, wenn die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht oder nicht voll erfasst wird. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 (5) Sa 958/02 |
LAG-HAMM – Beschluss, 18 Ta 100/03 vom 19.03.2003
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Festsetzung des Rückwirkungszeitpunkts, Zeitpunkt des Beginns der Bewilligung, vollständiger Antrag |
| Leitsatz: | Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der zeitlichen Geltung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist der Zeitpunkt des Eingangs eines gemäß § 117 ZPO vollständigen Antrags. |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 18 Ta 100/03 |
LAG-HAMM – Beschluss, 18 Ta 60/03 vom 19.03.2003
| Rechtsgebiete: | RPflG, ZPO |
| Schlagworte: | Aufhebung der PKH-Bewilligung wegen Rückstandes |
| Leitsatz: | Die Vorschrift des § 124 Nr. 4 ZPO steht im Zusammenhang mit den §§ 115, 120 ZPO. Die Vorschrift verwendet den Begriff des Verzugs nicht, jedoch kann nur ein schuldhafter Verstoß gegen die Zahlungspflicht eine Aufhebung rechtfertigen. Ein solches Verschulden liegt vor, wenn der PKH-Empfänger erfolglos mit Fristsetzung zur Zahlung der rückständigen Beträge aufgefordert worden ist. Dem PKH-Empfänger ist vor der Entscheidung über die Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe rechtliches Gehör zu gewähren. Ihm muss für den Fall des ergebnislosen Fristablaufs die PKH-Aufhebung als Konsequenz angedroht werden. |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 18 Ta 60/03 |
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