JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Hamm > Verkündungsdatum > 02 / 2003
Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BORA, ZPO, ArbGG |
| Schlagworte: | Prüfungsumfang vor Erlaß eines Zweiten Versäumnisurteils |
| Leitsatz: | 1. Erscheint eine Partei im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht oder verhandelt sie nicht, so hat das Arbeitsgericht - wie beim Ersten Versäumnisurteil - vor Erlaß eines Zweiten Versäumnisurteils das Vorliegen der allgemeinen Prozeßvoraussetzungen festzustellen und des weiteren zu prüfen, ob ein Fall der Säumnis überhaupt gegeben ist. 2. Ein Zweites Versäumnisurteil darf nicht ergehen, wenn die Voraussetzungen des § 337 Satz 1 ZPO (zu kurz bemessene Einlassungs- oder Ladungsfrist bzw. schuldlose Säumnis der nichterschienenen Partei) erfüllt sind. Keine schuldlose Säumnis ergibt sich aus den standesrechtlichen Grundsätzen des § 13 BORA, so daß gegen die nichtvertretene Partei auch gegen die standesrechtliche Übung auf Antrag Versäumnisurteil ergehen muß. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 4 Sa 1108/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, TV zur Beschäftigungsbrücke in der Metall- u. Elektroindustrie NRW v. 28.03.2000 |
| Schlagworte: | Übernahme vom Ausbildungsverhältnis ins Arbeitsverhältnis, tariflicher Übernahmeanspruch, akute Beschäftigungsprobleme |
| Leitsatz: | Akute Beschäftigungsprobleme im Sinne des § 8 Abs. 2 des Tarifvertrages zur Beschäftigungsbrücke in der Metall- und Elektroindustrie NRW vom 28.03.2000, die den Arbeitgeber berechtigen, von der Verpflichtung zur Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis abzuweichen, liegen dann vor, wenn zum Zeitpunkt der Beendigung der Berufsausbildung im Betrieb Entlassungen erforderlich sind oder zumundest drohen. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 10 Sa 674/02 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, ArbGG, ZPO, EGZPO, KSchG |
| Leitsatz: | Zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung ist der Arbeitgeber gehalten, den Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz weiterzubeschäftigen. Dabei steht es in der gerichtlich nur begrenzt überprüfbaren Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers, das Anforderungsprofil für den zu besetzenden Arbeitsplatz festzulegen. Das Fehlen dort niedergelegter Anforderungen kann der Arbeitgeber der ihm angesonnenen Weiterbeschäftigung jedoch nur insoweit entgegenhalten, als die grundlegende Qualifikation für den Arbeitsplatz betroffen ist. Im zu entscheidenden Fall kann der Arbeitgeber deshalb der vom Kläger geforderten Weiterbeschäftigung nicht entgegenhalten, der Kläger sei zwar gelernter Industriekaufmann, ihm fehlten aber eine mehrjährige Berufserfahrung im Vertrieb und Erfahrungen in der Auftragsabwicklung, wie sie in der internen Stellenausschreibung gefordert seien. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 11 (5) Sa 382/02 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Ablehnung des PKH-Antrags wegen Nichtvorlage des ausgefüllten amtlichen Vordrucks bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Rechtsstreits |
| Leitsatz: | Ist der PKH-Antrag vor Ende der Instanz oder des Verfahrens gestellt, werden die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die "entsprechenden Belege" gemäß § 117 Abs. 2 ZPO aber erst nach Instanz- oder Verfahrensbeendigung eingereicht, kann Prozesskostenhilfe nicht mehr bewilligt werden. |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 18 Ta 80/03 | |