JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Hamm > Verkündungsdatum > 11 / 2002
Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | ArbZG, StiftungsG NRW, MAVO, ZPO, ArbGG |
| Leitsatz: | 1. Die in der SIMAP-Entscheidung des EuGH vom 03.10.2000 (Rs.L 303/98 -) aufgrund der Richtlinie 93/104/EG vorgenommene Einordnung von Bereitschaftsdiensten, bei denen Ärzte in der Gesundheitseinrichtung anwesend sein müssen, als Arbeitszeit, ist nicht durch Besonderheiten des spanischen Ausgangsfalls geprägt, sondern auch für die Bereitschaftsdienste in deutschen Krankenhäusern maßgeblich, bei denen Ärzte im Krankenhaus anwesend sein müssen, um bei Bedarf ihre Tätigkeit sofort aufnehmen zu können. 2. Aufgrund europarechtskonformer Auslegung des Begriffs der Arbeitszeit in § 2 Abs. 1 ArbZG kommt diese Rechtsprechung unmittelbar auch in der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung, ohne dass es hierzu einer ausdrücklichen Gesetzesänderung bedarf. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 16 Sa 271/02 | |
| Rechtsgebiete: | TVG, MTV Groß- und Außenhandel |
| Schlagworte: | Verzugslohn, Tarifvertrag, Verfall, Ausschlussfrist, zweistufige Ausschlussfrist, Beginn der Klagefrist |
| Leitsatz: | Auch bei einer zweistufigen tariflichen Verfallklausel liegt in der Erhebung der Kündigungsschutz- oder Fortbestandsklage die zur Wahrung der ersten Stufe erforderliche schriftliche Geltendmachung. Allein die Tatsache, dass sodann mit Fälligkeit der jeweiligen Monatsvergütung die Klagefrist (2. Stufe) zu laufen beginnt und sich so u.U. der dem Arbeitnehmer insgesamt zur Verfügung stehende Überlegungszeitraum verkürzen könnte, rechtfertigt entgegen BAG, NZA 2000, 818 kein anderes Ergebnis. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 (13) Sa 837/02 | |
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