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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht HammVerkündungsdatum06 / 2002 

Landesarbeitsgericht Hamm

Entscheidungen 06 / 2002



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-HAMM – Urteil, 4 Sa 468/02 vom 27.06.2002

Rechtsgebiete:MTV, BUrlG, InsO, SGB III
Schlagworte:Urlaubsabgeltung nach Verfahrenseröffnung Masseverbindlichkeit
Leitsatz:Der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu erfüllende Urlaubsabgeltungsanspruch gehört zu den Masseverbindlichkeiten i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO. Dies gilt auch für Urlaubsansprüche, die aus dem Vorjahr stammen und infolge rechtzeitiger Geltendmachung nach den tariflichen Vorschriften nicht mit Ablauf des 31.03. verfallen sind.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 4 Sa 468/02



LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 61/02 vom 26.06.2002

Rechtsgebiete:BRAGO, BetrVG, ArbGG
Schlagworte:Festsetzung des Gegenstandswertes im Beschlussverfahren Einstellung eines Arbeitnehmers, Rücknahme einer Kündigung einstweilige Verfügung
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 61/02

LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 1256/01 vom 12.06.2002

Rechtsgebiete:BGB, MTV
Schlagworte:Freischichtzuschlag, Mehrarbeitszuschlag, Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW
Leitsatz:Freischichttage im Sinne der Ziffer 3.1.2 des Manteltarifvertrags für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen vom 02.02.2000 (MTV) sind nicht nur die in Ziffer 2.1.5 MTV geregelten Freischichten, die den Arbeitnehmern einen Mindestanspruch gewähren, sondern alle Tage, an denen ein Arbeitnehmer, der im Mehrschichtbetrieb eingesetzt wird, nach dem Dienstplan nicht für Arbeitsleistungen eingeteilt worden ist und die für ihn arbeitsfrei sind.

Nach Ziffer 3.1.6 Satz 2 MTV sind beim Zusammentreffen des Freischichtzuschlags nach Ziffer 3.1.2 MTV (50 %) und des Mehrarbeitszuschlags nach Ziffer 3.1.1 MTV (25 %) die Zuschläge zu addieren.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 1256/01

LAG-HAMM – Urteil, 19 Sa 43/02 vom 10.06.2002

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Eine Einigung über die Zurücknahme eines Widerspruchs zum Betriebsübergang kann rechtswirksam nur zwischen Arbeitnehmer, bisherigem Arbeitgeber und Betriebsnachfolger getroffen werden.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 19 Sa 43/02


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