JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Hamm > Verkündungsdatum > 06 / 2002
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | MTV, BUrlG, InsO, SGB III |
| Schlagworte: | Urlaubsabgeltung nach Verfahrenseröffnung Masseverbindlichkeit |
| Leitsatz: | Der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu erfüllende Urlaubsabgeltungsanspruch gehört zu den Masseverbindlichkeiten i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO. Dies gilt auch für Urlaubsansprüche, die aus dem Vorjahr stammen und infolge rechtzeitiger Geltendmachung nach den tariflichen Vorschriften nicht mit Ablauf des 31.03. verfallen sind. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 4 Sa 468/02 | |
| Rechtsgebiete: | BRAGO, BetrVG, ArbGG |
| Schlagworte: | Festsetzung des Gegenstandswertes im Beschlussverfahren Einstellung eines Arbeitnehmers, Rücknahme einer Kündigung einstweilige Verfügung |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 61/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, MTV |
| Schlagworte: | Freischichtzuschlag, Mehrarbeitszuschlag, Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW |
| Leitsatz: | Freischichttage im Sinne der Ziffer 3.1.2 des Manteltarifvertrags für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen vom 02.02.2000 (MTV) sind nicht nur die in Ziffer 2.1.5 MTV geregelten Freischichten, die den Arbeitnehmern einen Mindestanspruch gewähren, sondern alle Tage, an denen ein Arbeitnehmer, der im Mehrschichtbetrieb eingesetzt wird, nach dem Dienstplan nicht für Arbeitsleistungen eingeteilt worden ist und die für ihn arbeitsfrei sind. Nach Ziffer 3.1.6 Satz 2 MTV sind beim Zusammentreffen des Freischichtzuschlags nach Ziffer 3.1.2 MTV (50 %) und des Mehrarbeitszuschlags nach Ziffer 3.1.1 MTV (25 %) die Zuschläge zu addieren. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 1256/01 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Eine Einigung über die Zurücknahme eines Widerspruchs zum Betriebsübergang kann rechtswirksam nur zwischen Arbeitnehmer, bisherigem Arbeitgeber und Betriebsnachfolger getroffen werden. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 19 Sa 43/02 | |