JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Hamm > Verkündungsdatum > 05 / 2002
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | GG |
| Schlagworte: | Anspruch auf unbefristete Beschäftigung im öffentlichen Dienst aus Gleichbehandlungsgründen |
| Leitsatz: | Die gegen das Prinzip der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG verstoßende Zusage des Landes auf unbefristete Einstellung zugunsten der befristet beschäftigten Lehrkräfte im Vertretungspool begründet keinen Anspruch auf entsprechende Gleichbehandlung anderer befristet beschäftigter Lehrkräfte. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 5 Sa 86/02 | |
| Rechtsgebiete: | GG |
| Schlagworte: | Anspruch auf unbefristete Beschäftigung im öffentlichen Dienst aus Gleichbehandlungsgründen |
| Leitsatz: | Die gegen das Prinzip der Besenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG verstoßende Zusage des Landes auf unbefristete Einstellung zugunsten der befristet beschäftigten Lehrkräfte im Vertretungspool begründet keinen Anspruch auf entsprechende Gleichbehandlung anderer befristet beschäftigter Lehrkräfte. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 5 Sa 1607/01 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, WO |
| Schlagworte: | Aufnahme eines gekündigten Wahlbewerbers in die Wählerliste zur Betriebsratswahl |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 54/02 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, ArbGG |
| Schlagworte: | Zugang eines gekündigten Wahlbewerbers zum Betrieb Wählbarkeit eines gekündigten Wahlbewerbers |
| Leitsatz: | Ein gekündigter Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis gekündigt ist und der nach den Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes Klage auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses erhoben hat, bleibt trotz fehlender aktiver Wahlberechtigung gleichwohl zum Betriebsrat wählbar. Er ist berechtigt, zum Zwecke der Wahlwerbung den Betrieb zumindest zeitweise zu betreten. |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 53/02 | |
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