JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Hamm > Verkündungsdatum > 05 / 2002
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GG |
| Schlagworte: | Anspruch auf unbefristete Beschäftigung im öffentlichen Dienst aus Gleichbehandlungsgründen |
| Leitsatz: | Die gegen das Prinzip der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG verstoßende Zusage des Landes auf unbefristete Einstellung zugunsten der befristet beschäftigten Lehrkräfte im Vertretungspool begründet keinen Anspruch auf entsprechende Gleichbehandlung anderer befristet beschäftigter Lehrkräfte. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 5 Sa 338/02 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Unterlassungsanspruch, Überstunden, Überschreitung eines Zeitguthabens |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 154/01 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BetrVG, WahlO, ArbGG |
| Schlagworte: | einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren Zulassung einer Vorschlagsliste durch den Wahlvorstand Ungültigkeit der Vorschlagsliste Verbindung von Vorschlagsliste und Stützunterschriften zu einer einheitlichen Urkunde |
| Leitsatz: | Der für eine Betriebsratswahl abgegebene Wahlvorschlag und die nach § 14 Abs. 4 BetrVG erforderlichen Stützunterschriften müssen, wenn sie aus mehreren Blättern bestehen, zu einer einheitlichen zusammenhängenden Urkunde verbunden und gegen Trennung gesichert werden. Die neuere Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 24.09.1997 - BGHZ 137, 357 - NJW 1998, 58) und des BAG (Urteil vom 07.05.1998 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1989 Namensliste; Beschluss vom 24.01.2001 - AP Nr. 1 zu § 3 BetrVG 1972) zum Schriftformerfordernis des § 126 BGB steht dem nicht entgegen. |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 63/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BetrVG |
| Schlagworte: | Betriebsspaltung, Betriebsübergang, Betriebsteil, Betriebsvereinbarung, Gesamtbetriebsvereinbarung, Wahrung der Betriebsidentität, Transformation, Kündigung der Betriebsvereinbarung, Änderungskündigung |
| Leitsatz: | Rechtliches Schicksal einer Gesamtbetriebsvereinbarung bei Abspaltung eines Betriebsteils 1. Geht eine bislang als unselbständiger Betriebsteil anzusehende Einzelhandelsfiliale im Wege des Betriebsteilübergangs auf einen neuen Inhaber über, welcher die Filiale nunmehr als eigenständigen Betrieb führt, so gilt eine im Unternehmen des Betriebsveräußerers geltende Gesamt-Betriebsvereinbarung im neu gebildeten Erwerberbetrieb auch dann nicht kollektivrechtlich weiter, wenn hier zeitnah zum Betriebsübergang ein eigener Betriebsrat gewählt wird. Vielmehr wird der Inhalt der Gesamtbetriebsvereinbarung gemäß § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB Inhalt des Arbeitsvertrages. 2. Eine Kündigung der Gesamtbetriebsvereinbarung durch den Betriebsübernehmer gegenüber dem neu gewählten Betriebsrat der Filiale geht damit - unbeschadet der ursprünglich kollektivrechtlichen Regelungsgrundlage - ins Leere. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 244/02 | |