JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Hamm > Verkündungsdatum > 02 / 2002
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Ordnungsmäßigkeit des Widerspruchs des Betriebsrates |
| Leitsatz: | Auch wenn der Betriebsrat einer beabsichtigten Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG widerspricht, weil der Arbeitgeber soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat, ist für die Ordnungsmäßigkeit des Widerspruchs ein Mindestmaß an Konkretisierung erforderlich. Welche Anforderungen im einzelnen zu stellen sind, richtet sich nach den Angaben, die der Arbeitgeber im Anhörungsverfahren zur sozialen Auswahl gemacht hat. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 16 Sa 1202/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Wiederholung bzw. Nachbesserung des PKH-Gesuchs mit Klageentwurf |
| Leitsatz: | Hat das Arbeitsgericht die PKH-Bewilligung wegen Unvollständigkeit der Unterlagen abgelehnt, so bleibt es der Partei unbenommen, mit vollständigen Unterlagen einen neuen PKH-Antrag zu stellen, denn eine Frist für das PKH-Gesuch nach § 114 ZPO sieht das Gesetz nicht vor. Die Grundsätze, daß nach Instanz- oder Verfahrensbeendigung - vom sog. "steckengebliebenen" PKH-Gesuch abgesehen - in der Regel keine Prozeßkostenhilfe mehr bewilligt werden darf, lassen sich auf Ha-Sachen, nämlich auf ein PKH-Gesuch mit Klageentwurf, nicht übertragen. In einem solchen Fall steht die Durchführung des Streitverfahrens noch aus, so daß gegen die Wiederholung oder Nachbesserung eines PKH-Gesuch keine Bedenken bestehen. |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 4 Ta 27/03 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BGB |
| Schlagworte: | Entfernung einer Abmahnung wegen Verlassen des Arbeitsplatzes zum Zwecke des Betens |
| Leitsatz: | Der gläubige Arbeitnehmer ist unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange wegen seiner Grundrechte aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG grundsätzlich berechtigt, seinen Arbeitsplatz zur Abhaltung kurzzeitiger Gebete zu verlassen. Insoweit kann ein Leistungshindernis nach § 616 BGB bestehen. Wegen der aus Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten Belange des Arbeitgebers darf der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz nicht ohne Rücksprache mit seinem Vorgesetzten verlassen. Die Pflichtgebete des Islam sind nur innerhalb eines Zeitrahmens je nach Sonnenstand abzuhalten. Der Arbeitnehmer ist nicht berechtigt, den genauen Zeitpunkt seiner Arbeitsunterbrechung innerhalb des Zeitrahmens ohne Rücksprache mit seinem Vorgesetzten selbst zu bestimmen. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 5 Sa 1582/01 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Zur Zurückweisung eines Rechtsanwalts bei möglichen Verstößen gegen ein Vertretungsverbot gemäß §§ 43 a, 45 BRAO |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 2 Sa 1367/01 | |