JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Hamm > Verkündungsdatum > 11 / 2001
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| Rechtsgebiete: | KSchG, InsO |
| Schlagworte: | Nachkündigung des Insolvenzverwalters |
| Leitsatz: | Der Insolvenzverwalter ist nach Eröffnungs des Insolvenzverfahrens nicht daran gehindert, das Arbeitsverhältnis erneut unter Ausnutzung der kürzeren Kündigungsfristen gemäß § 113 Abs. 1 InsO zu kündigen. Der Kündigungsgrund "Betriebsstilllegung" ist durch eine darauf gestützte Kündigung vor Verfahrenseröffnung, die gemäß § 7 KSchG wirksam geworden ist, nicht verbraucht. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 2 Sa 1123/01 | |