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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht HammVerkündungsdatum09 / 2001 

Landesarbeitsgericht Hamm

Entscheidungen 09 / 2001



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LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 52/01 vom 21.09.2001

Rechtsgebiete:BetrVG, GG
Schlagworte:Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds, Ausschluss aus dem Betriebsrat, Arbeitnehmerbegriff des Ehegatten iSd BetrVG
Leitsatz:1. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG findet keine Anwendung auf Mitarbeiter, die in einem eheähnlichen Verhältnis oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben.

2. Ob § 5 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG auch auf Familienangehörige von Mitgliedern des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs einer juristischen Person Anwendung findet, bleibt offen.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 52/01




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