JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Hamm > Verkündungsdatum > 09 / 2001
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| Rechtsgebiete: | BetrVG, GG |
| Schlagworte: | Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds, Ausschluss aus dem Betriebsrat, Arbeitnehmerbegriff des Ehegatten iSd BetrVG |
| Leitsatz: | 1. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG findet keine Anwendung auf Mitarbeiter, die in einem eheähnlichen Verhältnis oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben. 2. Ob § 5 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG auch auf Familienangehörige von Mitgliedern des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs einer juristischen Person Anwendung findet, bleibt offen. |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 52/01 | |