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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 31.10.2006, Aktenzeichen: 9 (1) Sa 1243/06 



LAG-HAMM – Aktenzeichen: 9 (1) Sa 1243/06

Urteil vom 31.10.2006


Leitsatz:Enthält der Arbeitsvertrag eine Regelung zur wöchentlichen Arbeitszeit, wonach diese im Durchschnitt eines halben Jahres zu erbringen ist, so ist die vereinbarte Arbeitszeit auch für die Berechnung des Mutterschutzlohnes für die Dauer eines ärztlich angeordneten Beschäftigungsverbotes maßgeblich. Auf den Durchschnitt der letzten 13 abgerechneten Wochen gem. § 11 Abs. 1, S. 1 MuSchG kommt es dann nicht an, wenn der Umfang des Arbeitseinsatzes allein vom Arbeitgeber gesteuert wurde.
Rechtsgebiete:MuSchG, BGB
Vorschriften:MuSchG § 11 Abs. 1, MuSchG § 11 Abs. 2, BGB § 615 S. 1,
Stichworte:Arbeitsentgelt während eines ärztlich angeordneten Beschäftigungsverbotes, Annahmeverzug des Arbeitgebers,
Verfahrensgang:ArbG Paderborn 1 Ca 443/06 vom 06.07.2006

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