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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 31.03.2004, Aktenzeichen: 18 Sa 2219/03 

LAG-HAMM – Aktenzeichen: 18 Sa 2219/03

Urteil vom 31.03.2004


Leitsatz:Auch wenn die Leistungsunfähigkeit eines Arbeitnehmers auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen ist, ergibt sich aus der erhöhten Fürsorgepflicht für den Arbeitgeber nicht die Verpflichtung, einen leidensgerechten Arbeitsplatz freizukündigen oder durch Änderungskündigung zu schaffen.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 1 Abs. 1, KSchG § 1 Abs. 2, KSchG § 1 Abs. 2 Satz 4,
Stichworte:Krankheitsbedingte Kündigung, Leistungsunfähigkeit, Betriebsunfall, Versetzungsmöglichkeiten, leidensgerechter Arbeitsplatz,
Verfahrensgang:ArbG Herford 1 Ca 677/03 vom 20.11.2003

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