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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 29.06.2005, Aktenzeichen: 18 Sa 6/05 



LAG-HAMM – Aktenzeichen: 18 Sa 6/05

Urteil vom 29.06.2005


Leitsatz:Kündigt der Eigentümer eines Schlachthofes den Werkvertrag mit einem Schlachtereiunternehmen, das zuvor alle Schlachtarbeiten im Schlachthof durchgeführt hatte und führt die Schlachtarbeiten in eigener Regie unter Übernahme von 38 der 47 Arbeitnehmer des früheren Schlachtereibetriebes mit insgesamt 43 Schlachtern selbst durch, so liegt ein Betriebsübergang vor.
Rechtsgebiete:BGB, MTV für die Arbeitnehmer der Westfleisch Vieh- und Fleischzentrale Westfalen eG vom 08.12.1997
Vorschriften:BGB § 613 a Abs. 1, MTV für die Arbeitnehmer der Westfleisch Vieh- und Fleischzentrale Westfalen eG vom 08.12.1997 § 10 B Nr. 1,
Stichworte:Zusatzurlaub, Betriebsübergang, Übernahme der Hauptbelegschaft, Kündigungsrücknahme,
Verfahrensgang:ArbG Paderborn 3 Ca 220/04 vom 11.11.2004

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