JuraForum.de > Urteile > LAG-HAMM > Urteil vom 29.03.2006, Aktenzeichen: 18 Sa 2104/05
| Leitsatz: | Die Nichtdurchführung des betriebliches Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX führt nicht zur Unwirksamkeit der krankheitsbedingten Kündigung eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers, wenn feststeht, dass die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit eines Arbeitnehmers völlig ungewiss ist und eine Versetzungsmöglichkeit auf einen anderen leidensgerechten Arbeitsplatz nicht besteht. |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BetrVG, SGB IX |
| Vorschriften: | KSchG § 1 Abs. 1, KSchG § 1 Abs. 2, BetrVG § 102 Abs. 1, SGB IX § 84 Abs. 2, |
| Stichworte: | krankheitsbedingte Kündigung, langandauernde Erkrankung, völlige Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen leidensgerechten Arbeitsplatz, Nichtdurchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements, Anhörung des Betriebsrates vor Ausspruch der Kündigung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Hagen 5 Ca 2970/04 vom 27.09.2005 |
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