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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 29.02.2008, Aktenzeichen: 12 Sa 1677/07 

LAG-HAMM – Aktenzeichen: 12 Sa 1677/07

Urteil vom 29.02.2008


Leitsatz:Die Überleitungsbestimmung in § 6 Abs. 1, Abs. 2 TVÜ-Bund ist nicht wegen eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz unwirksam, obwohl ihre Anwendung im Einzelfall dazu führen kann, dass ein (erst) nach einem dort genannten Stichtag mit einer höher bewerteten Tätigkeit betrauter Beschäftigter eine höhere Vergütung als ein vergleichbarer Beschäftigter erhält, dem diese Tätigkeit (bereits) vor dem Stichtag übertragen worden ist.
Rechtsgebiete:TVÜ-Bund, GG
Vorschriften:TVÜ-Bund § 6 Abs. 1, TVÜ-Bund § 6 Abs. 2, GG Art. 3,
Stichworte:Allgemeiner Gleichheitssatz, Stichtagsregelung, Rückwirkungsverbot,
Verfahrensgang:ArbG Rheine, 3 Ca 693/07 vom 07.08.2007
BAG, 4 AZR 244/08

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