JuraForum.de > Urteile > LAG-HAMM > Urteil vom 29.01.2009, Aktenzeichen: 8 Sa 1347/08
| Leitsatz: | Verwendet die in der Arztpraxis ihres Ehemannes als Ärztin angestellte, jedoch allein mit häuslichen Abrechnungstätigkeiten befasste Arbeitnehmerin nach Trennung der Eheleute einen in der früheren Ehewohnung verbliebenen Rezeptblock der Arztpraxis gegen den Willen ihres Ehemannes zu Verordnung von Medikamenten für den Eigenbedarf, so betrifft dieses Handeln - unabhängig von der Frage der strafrechtlichen Einordnung als Urkundsdelikt - allein das sog. außerdienstliche Verhalten und stellt wegen des fehlenden Bezuges zur vertraglichen Aufgabenstellung keinen Grund zur fristlosen Kündigung dar. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 626, |
| Stichworte: | Kündigung, wichtiger Grund, Ehegattenarbeitsverhältnis, angestellte Ärztin, außerdienstliches Verhalten, Urkundsdelikt, |
| Verfahrensgang: | ArbG Münster, 4 Ca 86/08 vom 08.08.2008 |
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