( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 27.06.2006, Aktenzeichen: 8 Sa 2007/05 



LAG-HAMM – Aktenzeichen: 8 Sa 2007/05

Urteil vom 27.06.2006


Leitsatz:Zum Begriff der Rationalisierungsmaßnahme nach dem Rationalisierungsschutzabkommen im Bankgewerbe.

Werden aus Gründen der Produktivitäts-Steigerung insgesamt sechs von achtzehn Filialen eines Bankinstituts mit der Maßgabe geschlossen, dass die Kunden von fünf geschlossenen Filialen künftig in anderen ortsnahen Filialen mitbetreut, hingegen der Kundenstamm der sechsten Filiale an ein dort ansässiges Bankinstitut übertragen werden soll, steht dies der Beurteilung als einheitliche Maßnahme der wesentlichen Änderung der Arbeitsorganisation nicht entgegen.
Rechtsgebiete:TVG, Rationalisierungsschutzabkommen für das Bankgewerbe
Vorschriften:TVG § 1, Rationalisierungsschutzabkommen für das Bankgewerbe § 3,
Stichworte:Schließung von Bankfilialen, Rationalisierungsschutzabkommen, Rationalisierungsmaßnahme, wesentliche Änderung der Arbeitsorganisation,
Verfahrensgang:ArbG Arnsberg 1 Ca 234/05 vom 15.09.2005

Volltext

Um den Volltext vom LAG-HAMM – Urteil vom 27.06.2006, Aktenzeichen: 8 Sa 2007/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-hamm/lag-hamm-urteil-vom-27-06-2006-az-8-sa-200705

"LAG-HAMM - 27.06.2006, 8 Sa 2007/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN