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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 26.07.2002, Aktenzeichen: 7 Sa 669/02 



LAG-HAMM – Aktenzeichen: 7 Sa 669/02

Urteil vom 26.07.2002


Leitsatz:Der Arbeitnehmer kann das Kündigungsrecht des § 624 BGB nach Ablauf von 5 Jahren jederzeit ausüben. Eine Verwirkung dieses Rechts tritt nicht ein. Auf dieses Recht kann der Arbeitnehmer jedoch verzichten. In diesem Fall ist er für weitere fünf Jahre gebunden; sein Recht zur ordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen. Für diese Zeit bleibt ihm nur noch das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.
Rechtsgebiete:BGB, HGB
Vorschriften:BGB § 624, BGB § 622, HGB § 60 Abs. 1,
Stichworte:befristeter Vertrag, Zeitvertrag im Sinne des § 624 BGB,
Verfahrensgang:ArbG Herford 3 Ca 1278/01 vom 16.01.2002

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