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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 26.03.2003, Aktenzeichen: 18 (5) Sa 958/02 



LAG-HAMM – Aktenzeichen: 18 (5) Sa 958/02

Urteil vom 26.03.2003


Leitsatz:Bei der Erfüllung eines konkreten tariflichen Tätigkeitsbeispiels sind auch die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale einer Lohngruppe als erfüllt anzusehen. Auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale muss wieder dann zurückgegriffen werden, wenn die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht oder nicht voll erfasst wird.
Rechtsgebiete:BGB, GRA Groß- und Außenhandel
Vorschriften:BGB § 611 Abs. 1, GRA Groß- und Außenhandel § 2, GRA Groß- und Außenhandel § 3,
Stichworte:Eingruppierung, Groß- und Außenhandel, Lagerarbeiterin, Warenbereichsleiterin, überwiegend verrichtete Tätigkeit, Versetzung,
Verfahrensgang:ArbG Detmold 2 Ca 1308/01 vom 26.02.2002

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