JuraForum.de > Urteile > LAG-HAMM > Urteil vom 26.02.2004, Aktenzeichen: 1 Ca 1686/03
| Leitsatz: | 1. Schadensersatzansprüche nach § 628 Abs. 2 BGB sind nicht aufgrund von § 113 InsO auf 3 Monatsgehälter beschränkt, wenn die Kündigung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzschuldner ausgesprochen wurde. 2. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch aus § 628 Abs. 2 BGB auf eine Abfindung entsprechend den §§ 9, 10 KSchG setzt voraus, dass im Fall einer arbeitgeberseitigen Kündigung eine Abfindung nach § 9 KSchG zu erwarten gewesen wäre. Davon ist bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers aufgrund Zahlungsverzuges vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nicht auszugehen. |
| Rechtsgebiete: | BGB, InsO, KSchG |
| Vorschriften: | BGB § 628 Abs. 2, InsO § 113, KSchG § 9, KSchG § 10, |
| Verfahrensgang: | ArbG Herford 1 Ca 1686/03 |
Um den Volltext vom LAG-HAMM – Urteil vom 26.02.2004, Aktenzeichen: 1 Ca 1686/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "LAG-HAMM - 26.02.2004, 1 Ca 1686/03" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum