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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 26.02.2004, Aktenzeichen: 1 Ca 1686/03 

LAG-HAMM – Aktenzeichen: 1 Ca 1686/03

Urteil vom 26.02.2004


Leitsatz:1. Schadensersatzansprüche nach § 628 Abs. 2 BGB sind nicht aufgrund von § 113 InsO auf 3 Monatsgehälter beschränkt, wenn die Kündigung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzschuldner ausgesprochen wurde.

2. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch aus § 628 Abs. 2 BGB auf eine Abfindung entsprechend den §§ 9, 10 KSchG setzt voraus, dass im Fall einer arbeitgeberseitigen Kündigung eine Abfindung nach § 9 KSchG zu erwarten gewesen wäre. Davon ist bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers aufgrund Zahlungsverzuges vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nicht auszugehen.
Rechtsgebiete:BGB, InsO, KSchG
Vorschriften:BGB § 628 Abs. 2, InsO § 113, KSchG § 9, KSchG § 10,
Verfahrensgang:ArbG Herford 1 Ca 1686/03

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