JuraForum.de > Urteile > LAG-HAMM > Urteil vom 25.04.2002, Aktenzeichen: 8 Sa 1842/01
| Leitsatz: | Verspricht der Arbeitgeber die Zahlung einer Gratifikation in Höhe eines Monatsgehalts in zwei Teilbeträgen, zahlbar zum 30.06. und 30.11. des Jahres, so richtet sich die mit einer Rückzahlungsklausel verbundene zulässige Bindungsdauer nicht nach der Höhe der Gesamtleistung, sondern nach der Höhe des zuletzt gewährten Teilbetrages. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.03. des Folgejahres ist damit rückzahlungsunschädlich. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 611, |
| Stichworte: | Gratifikation, Rückzahlung, Bindungsdauer, Aufteilung in Teilbeträge, |
| Verfahrensgang: | ArbG Iserlohn 4 Ca 2076/01 vom 08.11.2001 |
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