Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 24.11.2005, Aktenzeichen: 8 Sa 1415/05 

LAG-HAMM – Aktenzeichen: 8 Sa 1415/05

Urteil vom 24.11.2005


Leitsatz:Eine andere Abmachung i.S.d. § 4 Abs. 5 TVG, durch welche eine nachwirkende tarifliche Regelung ersetzt werden soll, setzt - unabhängig davon, ob eine entsprechende Regelung bereits vorab im Arbeitsvertrag getroffen werden kann - jedenfalls voraus, dass die Abmachung ihrem Inhalt nach auf eine Abänderung der tariflichen Regelung und deren vertragliche Ersetzung gerichtet ist. Im Arbeitsvertrag vereinbarte Ansprüche, welche dem Umfang nach hinter tariflich begründeten Ansprüchen zurückstehen und nach den Regeln der Anspruchskonkurrenz neben den nachwirkenden tariflichen Ansprüchen Geltung beanspruchen, können danach die Nachwirkung der Tarifnorm nicht beseitigen.
Rechtsgebiete:TVG
Vorschriften:TVG § 4 Abs. 5,
Stichworte:Tarifvertrag, Allgemeinverbindlichkeit, Nachwirkung, andere Abmachung, Arbeitsvertrag,
Verfahrensgang:ArbG Gelsenkirchen 2 Ca 159/05 vom 06.04.2005

Volltext

Um den Volltext vom LAG-HAMM – Urteil vom 24.11.2005, Aktenzeichen: 8 Sa 1415/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-HAMM - 24.11.2005, 8 Sa 1415/05" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum