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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 24.10.2006, Aktenzeichen: 9 Sa 69/06 



LAG-HAMM – Aktenzeichen: 9 Sa 69/06

Urteil vom 24.10.2006


Leitsatz:Eine Ausbildungsvergütung, die etwa 45 % der tariflichen Vergütung entspricht, ist jedenfalls in zu 100 % geförderten außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen i.S.d. § 17 Abs. 1 BBiG noch angemessen, sofern kein Missbrauch der durch die Bestimmungen der §§ 240 ff. SGB III bereitgestellten öffentlichen Fördermöglichkeiten durch den Träger der Ausbildung erkennbar ist.

Es kommt dabei nicht darauf an, wie der Maßnahmeträger organisiert ist (hier: privatwirtschaftliches Unternehmen).
Rechtsgebiete:BBiG, SGB III
Vorschriften:BBiG § 17 Abs. 1, SGB III §§ 240 ff.,
Verfahrensgang:ArbG Paderborn 3 Ca 1149/05 vom 23.11.2005

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