JuraForum.de > Urteile > LAG-HAMM > Urteil vom 24.09.2003, Aktenzeichen: 18 Sa 785/03
| Leitsatz: | Zieht sich ein Arbeitnehmer bei der Teilnahme an einer Rauferei eine Verletzung zu, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, so hat er die Arbeitsunfähigkeit verschuldet im Sinne des § 3 Abs. 1 EntgFG, wenn er die Rauferei provoziert und aktiv den Beginn der Phase der Tätlichkeiten mit eingeleitet hat. |
| Rechtsgebiete: | EntgFZ |
| Vorschriften: | EntgFZ § 3 Abs. 1 Satz 1, EntgFZ § 4 Abs. 1, |
| Stichworte: | Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Verschulden, Mitverschulden, Verletzung bei der Teilnahme an einer Rauferei, |
| Verfahrensgang: | ArbG Herford 1 Ca 1521/00 vom 27.03.2003 |
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