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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 24.05.2007, Aktenzeichen: 8 Sa 328/07 



LAG-HAMM – Aktenzeichen: 8 Sa 328/07

Urteil vom 24.05.2007


Leitsatz:Die Annahme eines kündigungsschutzrechtlichen Gemeinschaftsbetriebes zwischen einer in Deutschland tätigen Vertriebs-GmbH mit nicht mehr als fünf Beschäftigten und einem im Ausland tätigen Produktionsunternehmen (mit der Folge einer Zusammenrechnung der Beschäftigtenzahl gem. § 23 KSchG und der Gewährung von Kündigungsschutz für die bei der Vertriebs-GmbH beschäftigten Arbeitnehmer) scheidet auch bei gemeinsamer Leitung beider Unternehmen jedenfalls dann aus, wenn die beim Produktionsunternehmen Beschäftigten nicht dem Kündigungsschutzgesetz, sondern der ausländischen Arbeitsrechtsordnung unterstehen.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 1, KSchG § 23,
Stichworte:Kündigungsschutz, "nationaler Geltungsbereich" des Kündigungsschutzgesetzes, Beschäftigtenzahl, Gemeinschaftsbetrieb mit ausländischem Unternehmen,
Verfahrensgang:ArbG Bocholt 4 Ca 1529/06 vom 17.11.2006
BAG 9 AZN 832/07

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