JuraForum.de > Urteile > LAG-HAMM > Urteil vom 24.05.2007, Aktenzeichen: 8 Sa 328/07
| Leitsatz: | Die Annahme eines kündigungsschutzrechtlichen Gemeinschaftsbetriebes zwischen einer in Deutschland tätigen Vertriebs-GmbH mit nicht mehr als fünf Beschäftigten und einem im Ausland tätigen Produktionsunternehmen (mit der Folge einer Zusammenrechnung der Beschäftigtenzahl gem. § 23 KSchG und der Gewährung von Kündigungsschutz für die bei der Vertriebs-GmbH beschäftigten Arbeitnehmer) scheidet auch bei gemeinsamer Leitung beider Unternehmen jedenfalls dann aus, wenn die beim Produktionsunternehmen Beschäftigten nicht dem Kündigungsschutzgesetz, sondern der ausländischen Arbeitsrechtsordnung unterstehen. |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Vorschriften: | KSchG § 1, KSchG § 23, |
| Stichworte: | Kündigungsschutz, "nationaler Geltungsbereich" des Kündigungsschutzgesetzes, Beschäftigtenzahl, Gemeinschaftsbetrieb mit ausländischem Unternehmen, |
| Verfahrensgang: | ArbG Bocholt 4 Ca 1529/06 vom 17.11.2006 BAG 9 AZN 832/07 |
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