JuraForum.de > Urteile > LAG-HAMM > Urteil vom 24.04.2008, Aktenzeichen: 11 Sa 95/08
| Leitsatz: | 1. Eine Stellenanzeige "Hotelfachfrau (Hotelfachmann, - frau)" genügt dem AGG. 2. Wendet sich der Personal suchende Arbeitgeber an die Bundesagentur für Arbeit und schaltet diese daraufhin eine Internetanzeige "Hotelfachfrau (Hotelfachmann, - frau)", so ist eine daraus hergeleitete und unzulässig verkürzte Anzeige "Hotelfachfrau" eines privaten Internetportals kein tragfähiges Indiz für einen Diskriminierungswillen des Arbeitgebers i.S.d. § 22 AGG. 3. Etwas anders würde nur dann gelten, wenn der Arbeitgeber die unzulässige Verkürzung der Stellenanzeige nachweislich veranlasst oder wissentlich geduldet hätte. |
| Rechtsgebiete: | AGG |
| Vorschriften: | AGG § 15, AGG § 11, AGG § 22, |
| Stichworte: | Diskriminierung wegen des Geschlechts bei Einstellung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Münster, 3 Ca 1839/07 vom 20.11.2007 BAG, 8 AZR 520/08 |
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