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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 24.04.2008, Aktenzeichen: 11 Sa 95/08 



LAG-HAMM – Aktenzeichen: 11 Sa 95/08

Urteil vom 24.04.2008


Leitsatz:1. Eine Stellenanzeige "Hotelfachfrau (Hotelfachmann, - frau)" genügt dem AGG.

2. Wendet sich der Personal suchende Arbeitgeber an die Bundesagentur für Arbeit und schaltet diese daraufhin eine Internetanzeige "Hotelfachfrau (Hotelfachmann, - frau)", so ist eine daraus hergeleitete und unzulässig verkürzte Anzeige "Hotelfachfrau" eines privaten Internetportals kein tragfähiges Indiz für einen Diskriminierungswillen des Arbeitgebers i.S.d. § 22 AGG.

3. Etwas anders würde nur dann gelten, wenn der Arbeitgeber die unzulässige Verkürzung der Stellenanzeige nachweislich veranlasst oder wissentlich geduldet hätte.
Rechtsgebiete:AGG
Vorschriften:AGG § 15, AGG § 11, AGG § 22,
Stichworte:Diskriminierung wegen des Geschlechts bei Einstellung,
Verfahrensgang:ArbG Münster, 3 Ca 1839/07 vom 20.11.2007
BAG, 8 AZR 520/08

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