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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 24.01.2007, Aktenzeichen: 2 Sa 991/06 

LAG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Sa 991/06

Urteil vom 24.01.2007


Leitsatz:1. § 84 Abs. 2 SGB IX gilt nicht nur für schwerbehinderte Menschen, sondern für alle Beschäftigten.

2. § 84 Abs. 2 SGB IX hat kündigungsschutzrechtliche Bedeutung. Unterlässt es der Arbeitgeber, vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung wegen langanhaltender Erkrankung des Arbeitnehmers ein an sich gebotenes betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen, kann dies die Sozialwidrigkeit der Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zur Folge haben.
Rechtsgebiete:SGB IX, KSchG
Vorschriften:SGB IX § 84 Abs. 2, KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1,
Stichworte:Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement,
Verfahrensgang:ArbG Herford 3 Ca 1629/05 vom 02.05.2006
BAG 2 AZR 428/07

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