( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 22.09.2005, Aktenzeichen: 8 Sa 974/05 



LAG-HAMM – Aktenzeichen: 8 Sa 974/05

Urteil vom 22.09.2005


Leitsatz:Spricht der Arbeitgeber gegenüber dem bekanntermaßen schwerbehinderten Arbeitnehmer eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne die Zustimmung des Integrationsamtes aus, so wird - auch nach der gesetzlichen Neuregelung des Kündigungsschutzgesetzes und der Ausdehnung der Klagefrist auf sämtliche Unwirksamkeitsgründe - die Klagefrist gemäß § 4 Satz 4 KSchG nicht in Gang gesetzt. Die Grundsätze der (zur Rechtslage von § 113 InsO a.F. ergangenen) Entscheidung des BAG vom 03.07.2003 - 2 AZR 487/02- AP Nr. 7 zu § 118 BerzGG sind unverändert auch im Geltungsbereich des § 4 KSchG n.F. anzuwenden.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 4,
Stichworte:Kündigung, Schwerbehinderung, Klagefrist, fehlende Zustimmung des Integrationsamtes,
Verfahrensgang:ArbG Herne 4 Ca 3316/04 vom 14.04.2005

Volltext

Um den Volltext vom LAG-HAMM – Urteil vom 22.09.2005, Aktenzeichen: 8 Sa 974/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-hamm/lag-hamm-urteil-vom-22-09-2005-az-8-sa-97405

"LAG-HAMM - 22.09.2005, 8 Sa 974/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN