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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 22.07.2003, Aktenzeichen: 19 Sa 541/03 



LAG-HAMM – Aktenzeichen: 19 Sa 541/03

Urteil vom 22.07.2003


Leitsatz:Ein Unternehmer, der Ansprüche auf Nachteilsausgleich (§ 113 Abs. 3 BetrVG) vermeiden will, darf sich nicht mit der Erklärung des Betriebsrats zufrieden geben, dieser sehe für Verhandlungen über einen Interessenausgleich keine Notwendigkeit und wolle an einem Interessenausgleich auch nicht mitwirken; er muss vielmehr das für den Versuch einer Einigung über den Interessenausgleich vorgesehene Verfahren voll ausschöpfen und die Einigungsstelle anrufen.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 113 Abs. 3,
Stichworte:Nachteilsausgleich bei unzureichendem Einigungsversuch,
Verfahrensgang:ArbG Bocholt 4 Ca 2517/02 vom 31.01.2003

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