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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 21.08.2008, Aktenzeichen: 8 Sa 127/08 



LAG-HAMM – Aktenzeichen: 8 Sa 127/08

Urteil vom 21.08.2008


Leitsatz:Sieht der Arbeitsvertrag eine betriebsweite Versetzungsklausel vor und führt der Arbeitgeber in einer Betriebsabteilung im Einverständnis mit den dort Beschäftigten anstelle von Zeitlohn eine Entlohnung im Gruppenakkord ein, so lässt dies weder das Versetzungsrecht des
Arbeitgebers noch - im Falle der betriebsbedingten Kündigung - die arbeitsvertragsbezogene Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer entfallen.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 1 Abs. 3,
Stichworte:betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Vergleichbarkeit, Versetzungsklausel, unterschiedliche Entlohnungsmethoden,
Verfahrensgang:ArbG Herne, 4 Ca 176/07 vom 23.10.2007

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