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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 21.07.2005, Aktenzeichen: 11 Sa 787/05 



LAG-HAMM – Aktenzeichen: 11 Sa 787/05

Urteil vom 21.07.2005


Leitsatz:Nach § 10 Abs.4 LBG NW erlischt ein Arbeitsverhältnis mit der Ernennung zur Beamtin. Diese Rechtsfolge tritt auch ein, wenn eine bisherige Regierungsangestellte beim Studienseminar unter Ernennung zur Beamtin auf Widerruf den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt im staatlichen Schuldienst antritt. Die Regierungsangestellte kann wegen der gesetzlich bestimmten Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses nicht beanspruchen, dass ihr in ihrem bisherigen Arbeitsverhältnis Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge nach § 50 Abs.2 BAT für die Dauer des Vorbereitungsdienstes gewährt wird.
Rechtsgebiete:LBG NW, BAT
Vorschriften:LBG NW § 10 Abs. IV, BAT § 50 Abs. 2,
Verfahrensgang:ArbG Paderborn 1 (2) Ca 1942/04 vom 24.03.2005

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