JuraForum.de > Urteile > LAG-HAMM > Urteil vom 21.05.2003, Aktenzeichen: 18 Sa 1712/02
| Leitsatz: | 1. Bei dem vorübergehenden Einsatz des Angestellten auf einer für einen Beamten freigehaltenen Stelle handelt es sich nicht um eine Vertretung im Sinne des § 24 Abs. 2 BAT, sondern um eine vorübergehend auszuübende Tätigkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 BAT. 2. Nach den Grundsätzen für die Ermessensprüfung bei der vorübergehenden Übertragung höherwertiger Tätigkeit nach § 24 BAT ist zunächst die Zuordnung des vorübergehenden Einsatzes des Angestellten zu der freizuhaltenden Stelle im Zeitpunkt der Übertragung zu prüfen. |
| Rechtsgebiete: | BAT, BGB |
| Vorschriften: | BAT § 22 Abs. 1, BAT § 22 Abs. 2, BAT § 24 Abs. 1, BGB § 315 Abs. 1, BGB § 315 Abs. 3, |
| Stichworte: | Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Direktionsrecht, billiges Ermessen, Eingruppierung, Einsatz auf einer für einen Beamten freigehaltenen Stelle, |
| Verfahrensgang: | ArbG Hamm 2 Ca 1406/00 vom 01.12.2000 |
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