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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 21.05.2003, Aktenzeichen: 18 Sa 1711/02 

LAG-HAMM – Aktenzeichen: 18 Sa 1711/02

Urteil vom 21.05.2003


Leitsatz:1. Bei dem vorübergehenden Einsatz des Angestellten auf einer für einen Beamten freigehaltenen Stelle handelt es sich nicht um eine Vertretung im Sinne des § 24 Abs. 2 BAT, sondern um eine vorübergehend auszuübende Tätigkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 BAT.

2. Nach den Grundsätzen für die Ermessensprüfung bei der vorübergehenden Übertragung höherwertiger Tätigkeit nach § 24 BAT ist zunächst die Zuordnung des vorübergehenden Einsatzes des Angestellten zu der freizuhaltenden Stelle im Zeitpunkt der Übertragung zu prüfen.
Rechtsgebiete:BAT, BGB
Vorschriften:BAT § 22 Abs. 1, BAT § 22 Abs. 2, BAT § 24 Abs. 1, BGB § 315 Abs. 1, BGB § 315 Abs. 3,
Stichworte:Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Direktionsrecht, billiges Ermessen, Eingruppierung, Einsatz auf einer für einen Beamten freigehaltenen Stelle,
Verfahrensgang:ArbG Hamm 2 Ca 1448/00 vom 01.12.2000

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