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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 21.02.2003, Aktenzeichen: 10 Sa 674/02 

LAG-HAMM – Aktenzeichen: 10 Sa 674/02

Urteil vom 21.02.2003


Leitsatz:Akute Beschäftigungsprobleme im Sinne des § 8 Abs. 2 des Tarifvertrages zur Beschäftigungsbrücke in der Metall- und Elektroindustrie NRW vom 28.03.2000, die den Arbeitgeber berechtigen, von der Verpflichtung zur Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis abzuweichen, liegen dann vor, wenn zum Zeitpunkt der Beendigung der Berufsausbildung im Betrieb Entlassungen erforderlich sind oder zumundest drohen.
Rechtsgebiete:BGB, TV zur Beschäftigungsbrücke in der Metall- u. Elektroindustrie NRW v. 28.03.2000
Vorschriften:BGB § 611 Übernahme ins Arbeitsverhältnis, TV zur Beschäftigungsbrücke in der Metall- u. Elektroindustrie NRW v. 28.03.2000 § 8,
Stichworte:Übernahme vom Ausbildungsverhältnis ins Arbeitsverhältnis, tariflicher Übernahmeanspruch, akute Beschäftigungsprobleme,
Verfahrensgang:ArbG Arnsberg 1 Ca 1522/01 vom 05.03.2002

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