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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 19.12.2006, Aktenzeichen: 5 Sa 642/06 



LAG-HAMM – Aktenzeichen: 5 Sa 642/06

Urteil vom 19.12.2006


Leitsatz:1. Die kündigungsberechtigte Dienststelle des öffentlichen Arbeitgebers muss sich die Kenntnis eines nicht kündigungsberechtigten Leiters eines Gymnasiums von einem Kündigungsgrund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB im Rahmen des § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB zurechnen lassen.

2. Die vorbehaltlose Zustimmung des nach § 72 a Abs. 2 Satz 1 LPVG NW zu einer außerordentlichen Kündigung beteiligten Personalrats ersetzt nicht dessen nach § 72 a Abs. 1 Satz 1 LPVG notwendige Zustimmung zu einer ordentlichen Kündigung, auf die im Prozess im Wege der Umdeutung nach § 140 BGB zurückgegriffen wird.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 626 Abs. 2 Satz 2,
Stichworte:Zwei-Wochen-Frist bei außerordentlicher Kündigung,
Verfahrensgang:ArbG Arnsberg 1 Ca 364/05 vom 23.02.2006

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