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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 18.06.2003, Aktenzeichen: 18 Sa 1962/02 



LAG-HAMM – Aktenzeichen: 18 Sa 1962/02

Urteil vom 18.06.2003


Leitsatz:1. Bei der Vertretung muss im Zeitpunkt der Übertragung ein notwendiger Zusammenhang zwischen dem vorübergehenden höherwertigen Einsatz des Angestellten und der vorübergehend unbesetzten Stelle des Vertretenen vorliegen.

2. Der Arbeitgeber ist darlegungspflichtig dafür, dass zum Zeitpunkt der Übertragung diese Zuordnung zwischen Vertreter und Vertretenem aufgrund konkreter Dispositionen des Arbeitgebers bestanden hat.
Rechtsgebiete:BAT, BGB
Vorschriften:BAT § 22 Abs. 1, BAT § 22 Abs. 2, BAT § 24 Abs. 1, BGB § 315 Abs. 1, BGB § 315 Abs. 3,
Stichworte:Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Grundsätze zur Ermessensprüfung, Direktionsrecht, billiges Ermessen, Eingruppierung, Vertretung,
Verfahrensgang:ArbG Gelsenkirchen 4 Ca 280/00 vom 12.06.2002

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