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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 18.01.2002, Aktenzeichen: 5 Sa 1782/01 



LAG-HAMM – Aktenzeichen: 5 Sa 1782/01

Urteil vom 18.01.2002


Leitsatz:1. Ein Arbeitnehmer verzichtet nicht auf seine Grundrechte aus Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG, weil er bei Abschluss des Arbeitsvertrages damit rechnen musste, dass die ordnungsgemäße Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten mit seinen Verpflichtungen gegenüber seinem Glauben kollidieren könnten.

2. Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, durch Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 geschützte Gebetspausen des muslimischen Arbeitnehmers während der Arbeitszeit hinzunehmen, wenn hierdurch betriebliche Störungen verursacht werden.
Rechtsgebiete:BGB, GG
Vorschriften:BGB § 242, BGB § 616, GG Art. 2, GG Art. 4 Abs. 1, GG Art. 4 Abs. 2, GG Art. 14,
Stichworte:Gebetspausen eines muslimischen Arbeitnehmers während der Arbeitszeit,
Verfahrensgang:ArbG Münster 4 Ga 52/01 vom 23.11.2001

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